Urkunden früherer Notare
Scheidet ein Notar aus dem Amt aus, müssen die Akten, die unerledigt zurückbleiben, noch bis zum Abschluss bearbeitet werden. Seine Urkunden müssen sogar dauerhaft - für mindestens einhundert Jahre - weiter verwahrt werden. Viele Grundbucheintragungen, aber auch viele Vorgänge in Unternehmen, müssen oft noch nach Jahrzehnten anhand der Originalurkunden nachvollzogen werden können. Auch bei Umschuldungen oder Refinanzierungen werden oft neue "vollstreckbare Ausfertigungen" der ursprünglichen Notarurkunden benötigt.
Daher werden die Urkunden und Akten eines ausscheidenden Notars einem anderen Notar zur Verwahrung übergeben (§ 51 Abs. 1 BNotO). Dieser "verwahrende Notar" hat die unerledigten Vorgänge seines Vorgängers zum Abschluss zu bringen und hat dafür alle notwendigen Vollmachten. Er erteilt auch einfache und beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen der von ihm verwahrten Urkunden - natürlich nur denjenigen, die dazu berechtigt sind, denn ihn treffen die gleichen Amts- und Verschwiegenheitspflichten wie den ursprünglichen Notar.
In unserem Büro werden die Akten und Urkunden folgender Notare verwahrt:
Notarin Gabriele Kraudelt in Erfurt
Notarin Hannelore Messer in Erfurt
Notar Dr. Dieter Lingenberg in Erfurt
Notar Dieter Schröter in Erfurt
Wenn Sie den verwahrenden Notar der Urkunde eines anderen früheren Notars suchen, hilft Ihnen die örtlich zuständige Notarkammer gern weiter. Urkunden der früheren Staatlichen Notariate in der DDR werden von den örtlich zuständigen Amtsgerichten verwahrt (sind aber oft schon in die staatlichen Archive ausgelagert).
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