Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag, 01. November 2024, bleibt unser Büro geschlossen. Wir stehen Ihnen gerne wieder ab dem 04. November 2024 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

E-Mail - so lesbar wie eine Postkarte?

Im Prinzip ja. Wenn Sie uns Ihre Daten per E-Mail senden, und wenn wir Ihnen auf dem gleichen Weg antworten oder einen Vertragsentwurf zurückschicken, können unberechtigte Dritte möglicherweise alles mitlesen und manipulieren.  

Gegen diese Risiken gibt es Mittel. Einige davon sind sehr einfach, verbessern Ihren Schutz aber schon erheblich. Andere schaffen nahezu perfekte Sicherheit, fordern Ihnen aber schon etwas Mitarbeit ab. Und dann gibt es noch einiges dazwischen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat dazu eine Internetseite mit Checklisten und Tipps zusammengestellt; Sie können dann selbst entscheiden, welchen Grad an Sicherheit Sie erreichen wollen, und welcher Aufwand Ihnen dafür lohnend erscheint.

Gefälschte E-Mails und elektronische Signatur

Zu den besonderen Risiken im Zusammenhang mit E-Mails gehören gefälschte E-Mails, die Schadprogramme auf Ihren Rechner laden sollen, um Sie zu erpressen, oder um Ihren Rechner zu weiteren Straftaten zu missbrauchen. Auf dieser Seite finden Sie Tipps dazu, wie Sie dieses Risiko gering halten können, und auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was wir dafür getan haben, um Ihnen die Erkennung gefälschter E-Mails zu erleichtern. 

E-Mail und Notar

Ganz gleich, was Sie und wir unternehmen, um Ihre Kommunikation zu schützen - wegen der besonderen Anforderungen an den Notar wäre das immer noch nicht genug. Denn auch die beste Verschlüsselung könnte zwar verhindern, dass Dritte E-Mail-Inhalte lesen oder manipulieren können. Der Notar muss aber sogar die Tatsache geheim halten, dass er überhaupt mit Ihnen in Kontakt steht.

Wenn Sie also möchten, dass wir E-Mails nutzen, um Ihre Sache schneller bearbeiten zu können, brauchen wir Ihre Zustimmung. Aber nicht nur Ihre: Auch alle anderen Beteiligten (Käufer, Verkäufer - kurz: jeder, der an Ihrer Beurkundung mitwirkt) muss sich einverstanden erklären, auch wenn diese selbst keine E-Mails nutzen. Sonst müssen wir allen Schriftverkehr ausschließlich mit der "klassischen" Post versenden.  

Diese Zustimmungen können wir einholen. Sie können aber auch das beschleunigen, indem Sie sie gleich von so vielen Beteiligten wie möglich beschaffen. In unseren Aufnahmebögen ist die entsprechende Erklärung schon enthalten. Wenn dabei noch nicht alle Beteiligte mit unterschrieben haben, können Sie außerdem auch den Aufnahmebogen für weitere Beteiligte verwenden - der passt für alle Arten von Urkunden.